{"id":40,"date":"2013-08-13T10:08:04","date_gmt":"2013-08-13T08:08:04","guid":{"rendered":"http:\/\/der-foerderverein-in-rostock.de\/?page_id=40"},"modified":"2017-04-10T09:59:44","modified_gmt":"2017-04-10T08:59:44","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/der-foerderverein-in-rostock.de\/?page_id=40","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h3 style=\"text-align: center;\">Satzung des &#8222;F\u00f6rdervereins f\u00fcr den Rostocker<br \/>\nEishockeynachwuchs e. V.&#8220;<\/h3>\n<p><strong>\u00a7 1 Name des Vereins<\/strong><br \/>\n1. Der Name des Vereins lautet:<br \/>\n&#8222;F\u00f6rderverein f\u00fcr den Rostocker Eishockeynachwuchs e. V. &#8220;<br \/>\n2. Er nutzt das K\u00fcrzel FV-RE.<br \/>\n3. Der Verein hat seinen Sitz in Rostock.<br \/>\n4. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Rostock eingetragen werden.<br \/>\n5. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br \/>\n6. Der Verein beginnt am 01.10.2001.<br \/>\n<strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><br \/>\n1. Der Verein hat den Zweck, den Eishockeysport in Rostock zu unterst\u00fctzen und zu f\u00f6rdern: Die Unterst\u00fctzung und F\u00f6rderung hat den Schwerpunkt der Beschaffung von Mitteln f\u00fcr die Erf\u00fcllung der satzungsgem\u00e4\u00dfen Zielstellungen der Rostocker Eishockeyvereine ausschlie\u00dflich in ihrem ideellen Bereich. Eine F\u00f6rderung f\u00fcr Zwecke ihres wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetriebes ist ausgeschlossen.<br \/>\n2. Die Zielsetzung des Vereins richtet sich insbesondere auf die Unterst\u00fctzung der Kinder- und Jugendarbeit und auf die leistungsgem\u00e4\u00dfe Entwicklung des Eishockeysports in Rostock.<br \/>\n3. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<br \/>\n4. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\n5. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\n6. Der Verein hat die satzungsgem\u00e4\u00dfe Verwendung der ausgereichten Mittel durch Vereinbarungen mit den Empf\u00e4ngern (Vereine oder Personen) sicherzustellen. Diese Vereinbarungen sind durch den Vorstand des F\u00f6rdervereins zu kontrollieren. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Landeseissport-Verband Mecklenburg I Vorpommern e.V. oder wenn dieser nicht mehr besteht an den Landessportbund<br \/>\nMecklenburg I Vorpommern e.V., die das Vereinsverm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat. Sofern das Verm\u00f6gen dem LSB zuf\u00e4llt, hat er dies, sofern m\u00f6glich, dem Eishockeysport zuzuf\u00fchren.<br \/>\n<strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n1. Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen und Firmen sein.<br \/>\n2. Voraussetzung f\u00fcr den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag.<br \/>\n3. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein, bei juristischen Personen und Firmen durch Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens bzw. Liquidation.<br \/>\n4. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Er kann nur zum Ende eines Halbjahres bei einer K\u00fcndigungsfrist von 2 Monaten erkl\u00e4rt werden.<br \/>\n5. Die Mitgliederversammlung kann den Ausschluss eines Mitgliedes beschlie\u00dfen. Vor der Beschlussfassung muss dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur m\u00fcndlichen oder schriftlichen Stellungnahme gegeben werden.<br \/>\n6. Der Vorstand kann ein Mitglied, das mit seinem Beitrag trotz zweimaliger Anmahnung l\u00e4nger als 3 Monate im R\u00fcckstand ist, ausschlie\u00dfen. Das Mitglied ist vom Ausschluss zu verst\u00e4ndigen.<br \/>\n<strong>\u00a7 4 Mitgliedsbeitrag; Finanzierung<\/strong><br \/>\n1. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in H\u00f6he von 5 EURO.<br \/>\n2. Die Beitr\u00e4ge werden mittels Lastschriftverfahren durch den Verein eingezogen. Das Mitglied gibt dazu sein notwendiges Einverst\u00e4ndnis. Bei fehlendem oder widerrufenem Einverst\u00e4ndnis kann der Vorstand das Mitglied ausschlie\u00dfen.<br \/>\n3. Zur \u00c4nderung der H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages ist nur die Mitgliederversammlung berechtigt.<br \/>\n4. Hauptfinanzierungsquelle des F\u00f6rdervereins sind Mitgliedsbeitr\u00e4ge und Spenden der Mitglieder und anderer F\u00f6rderer des Eishockeysports.<br \/>\n<strong>\u00a7 5 Organe des Vereins<\/strong><br \/>\n1. Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<br \/>\n2. Die Mitarbeit in den Organen erfolgt ehrenamtlich.<br \/>\n<strong>\u00a7 6 Der Vorstand<\/strong><br \/>\n1. Der Vorstand besteht mindestens aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorstand kann um bis zu 2 Personen erweitert werden.<br \/>\n2. Vorstand im Sinne von \u00a7 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich jeweils einzeln. Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, sofern sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind.<br \/>\n3. Die Gesch\u00e4fte des Vereins f\u00fchrt der Vorstand.<br \/>\n4. Der Vorstand ist mit drei Mitgliedern beschlussf\u00e4hig und entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br \/>\n5. Die Vorstandssitzungen sind schwerpunktm\u00e4\u00dfig zu protokollieren. Beschl\u00fcsse sind auf jeden Fall schriftlich zu fixieren.<br \/>\n6. Jedes Vorstandsmitglied wird einzeln von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Vorstandsmitglied kann nur ein Mitglied des Vereins werden.<br \/>\n7. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann der Vorstand f\u00fcr die restliche Amtszeit einen Nachfolger kooptieren.<br \/>\n<strong>\u00a7 7 Die Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n1. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Im Verhinderungsfall kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollm\u00e4chtigt werden. Die Vollmacht ist dem Versammlungsleiter vorzulegen.<br \/>\n2. Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<br \/>\n&#8211; Wahl des Vorstandes<br \/>\n&#8211; Entgegennahme des Vorstands- und Finanzberichtes<br \/>\n&#8211; Entlastung des Vorstandes<br \/>\n&#8211; Festsetzung der Aufnahmegeb\u00fchren, Jahresbeitr\u00e4ge und Umlagen<br \/>\n&#8211; Beschlussfassung \u00fcber den Ausschluss von Mitgliedern (au\u00dfer Entscheidung des Vorstandes entsprechend \u00a7 3.5.)<br \/>\n&#8211; Satzungs\u00e4nderungen<br \/>\n&#8211; Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>\n&#8211; Wahl von 2 Kassenpr\u00fcfern<br \/>\n3. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich, unter Angabe der<br \/>\nTagesordnung einberufen. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Die Bekanntmachung erfolgt durch Aushang in dem Vereinshaus des Rostocker Eishockeyclub e.V. oder in der Eishalle an geeigneter Stelle oder durch Ver\u00f6ffentlichung auf der Homepage des F\u00f6rdervereins. Jedes Mitglied kann bis 10 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand Erg\u00e4nzungen zur Tagesordnung schriftlich beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Erg\u00e4nzung bekannt zugeben. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Versammlung.<br \/>\n4. Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderung m\u00fcssen von mindestens 2 Mitgliedern des Vereins unterzeichnet sein und sp\u00e4testens 15 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eingegangen sein. Der Vorstand hat diese Satzungs\u00e4nderungsantr\u00e4ge 10 Tage vor der Mitgliederversammlung allen Mitgliedern mitzuteilen. Alle Fristen beginnen einen Tag nach dem Absendertag (Poststempel).<br \/>\n5. Den Versammlungsleiter der Mitgliederversammlung bestimmt der Vorstand, ebenso den Protokollf\u00fchrer.<br \/>\n6. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss geheim durchgef\u00fchrt werden, wenn 1\/3 der stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie satzungsgem\u00e4\u00df einberufen worden ist. Die Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen; Stimmenthaltungen werden dabei nicht ber\u00fccksichtigt. Zur \u00c4nderung der Satzung, Ausschluss von Mitgliedern und zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist jedoch eine Mehrheit von 3\/4 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<br \/>\n7. Bei Wahlen ist gew\u00e4hlt, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Gew\u00e4hlt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit wird die Wahl wiederholt. Tritt dann wieder Stimmengleichheit auf, entscheidet das Los.<br \/>\n8. \u00dcber den wesentlichen Ablauf der Mitgliederversammlung und deren Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Protokollf\u00fchrer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.<br \/>\n<strong>\u00a7 8 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n1. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn 1\/4 der Mitglieder dies schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde beantragt.<br \/>\n2. Die Vorschriften f\u00fcr die Einberufung einer ordentlichen Mitgliederversammlung gelten entsprechend.<br \/>\n\u00a7 9 Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>\n1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur eine Mitgliederversammlung mit der in \u00a7 7 Abs.6 festgelegten Mehrheiten beschlie\u00dfen.<br \/>\n2. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der 1. Vorsitzende und der Schatzmeister gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.<br \/>\n3. Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Verm\u00f6gen f\u00e4llt an den Landeseissport Verband Mecklenburg\/Vorpommern e. V., hilfsweise an den Landessportbund M-V e.V. (siehe \u00a7 2 Abs.6).<br \/>\n4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grunde aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<br \/>\nRostock, den 13.10.2016<br \/>\n<strong>Beschlossen durch die anwesenden Mitglieder der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 13.10.2016<\/strong><\/p>\n<p>[wpdm_package id=&#8217;567&#8242;]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des &#8222;F\u00f6rdervereins f\u00fcr den Rostocker Eishockeynachwuchs e. V.&#8220; \u00a7 1 Name des Vereins 1. Der Name des Vereins lautet: &#8222;F\u00f6rderverein f\u00fcr den Rostocker Eishockeynachwuchs e. V. &#8220; 2. Er nutzt das K\u00fcrzel FV-RE. 3. Der Verein hat seinen Sitz in Rostock. 4. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Rostock eingetragen werden. 5. 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